Teil W – Besondere Bedingungen für Werkleistungen (Ready2Run)
der Firma:
Nösse Datentechnik GmbH & Co. KG
Maybachstraße 11
51381 Leverkusen
gesetzlich vertreten durch Herrn André Nösse und Herrn Matthias Erhard
In Ergänzung zu den AGB:
§1 Geltungsbereich
Die Regelungen der Bedingungen für Werkleistungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für die Erbringung von Werkleistungen und diesbezüglich vorrangig vor den übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Leistungsumfang
Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungsergebnisse ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
§3 Abnahme
Der Kunde nimmt die Leistung insbesondere durch Inbetriebnahme, jedoch spätestens zwei Wochen nach Lieferung ab, es sei denn er hat die Abnahme wegen wesentlicher Mängel zu Recht verweigert. Hierauf wird Nösse den Kunden spätestens mit der Lieferung hinweisen. Eine Verlängerung der eingeräumten Überprüfungszeit muss mit Nösse abgesprochen werden oder in sonstiger Weise begründet sein. Die Verlängerung ist nicht begründet, wenn sie vom Kunden verschuldet wurde.
§4 Mängelansprüche
Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden selbst verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter die gelieferten Werke verändert, es sei denn er weist nach, dass die Änderung den Analyse- oder Bearbeitungsaufwand durch Nösse nicht wesentlich erschwert hat und der Mangel des Werkes bei der Abnahme bereits vorhanden war. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an Nösse für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemessenes Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 1/48. des Netto-Kaufpreises pro vollen Monat der Nutzung durch den Kunden.
Mängelansprüche verjähren, außer im Falle von Arglist, innerhalb eines Jahres ab Abnahme.
Stand: 22.06.2016
Handelsregister Nr.: HRA 22632 beim Amtsgericht Köln